Privat gegen Staat
Wie bedeutsam ist die Eigentumsfrage?
Zehn Thesen zum Verhältnis von Wirtschaft, Öffentlichkeit und Demokratie
1. Der Staat beziehungsweise die Öffentliche Hand sowie ihr Einfluß auf die Wirtschaft wurden von der Arbeiter/innenbewegung ebensowenig erfunden wie die Gemeinwirtschaft. Sowohl der klassische Nachtwächterstaat als auch der autoritäre Obrigkeitsstaat erfüllten verschiedene Funktionen für "die Wirtschaft". Beide ließen die Arbeiter/innenbewegung links liegen beziehungsweise unterdrückten sie.
Erste durch die politischen Kämpfe der Arbeiter/innenbewegung wurde (im Zusammenwirken mit liberal und humanistisch gesonnenen Fraktionen des Bürgertums) ein Strukturwandel der Öffentlichkeit bewirkt, sodaß der Staat mehr und mehr demokratischen Charakter angenommen hat (auch wenn die politische Demokratie noch vieles zu wünschen übrig läßt).
Die Demokratisierung des staatlichen Bereichs bedeutete aber nicht, daß die Herrschaft von Eliten abgeschafft worden wäre. Sie vollzieht sich seither nur unter anderen Bedingungen und mit anderen Methoden. Vor allem blieb die Wirtschaft ein Bereich der Herrschaft von Eliten.
2. Das Industriekapital begann im achtzehnten Jahrhundert, das feudale Agrarkapital zu verdrängen. Dieser Vorgang wurde rückblickend als Modernisierung gefaßt. Seine Merkmale waren die Auflösung unterhaltswirtschaftlicher Lebensweisen durch kapitalistische Marktbeziehungen, die Zurückdrängung der Religion als sinnstiftender Ordnungsrahmen, die Ersetzung des Naturrechts durch geschaffenes Recht, die Herausbildung von Nationalstaaten und eine formale Demokratisierung des Politischen (aber beileibe nicht des Wirtschaftlichen).
Seit dem letzten Viertel des zwanzigsten Jahrhunderts geht die nachhaltige Durchsetzung des Finanzkapitals gegenüber dem Industriekapital vor sich. Merkmale dieser Entwicklung sind die Aushöhlung des formaldemokratisch legitimierten Politischen, die Auflösung regulierter Wirtschaftsabläufe zugunsten einer demokratielosen Marktsteuerung durch Eliten, das Aufgehen von Nationalstaaten in überstaatlichen Wirtschaftsblöcken, die weltweite Spekulation als wichtigste Aktivität der Kapitalanlage sowie die Ersetzung von Wirtschaftspolitik durch Unterwerfung unter die "Logik der abstrakten Zahl". Dieser Prozeß wird zeitgenössisch als Modernisierung gefaßt.
Mit der industriell-kapitalistischen Modernisierung hat sie die Aufrechterhaltung der Herrschaft von Kapitaleigentümern gemeinsam, es wird bloß eine Fraktion durch eine andere ersetzt. Die finanzkapitalistische Modernisierung läuft jedoch (anders als die industriekapitalistische Variante) auf eine Verringerung der formalen Demokratie des Politischen und auf eine Ausbreitung der "Religion der abstrakten Zahl" als sinnstiftender Ordnungsrahmen hinaus. Die Unterwerfung unter dieser Logik und ihr gedankenloses Nachbeten gelten als "modern", Kritik daran wird als "beharrend", "orthodox" oder "vorgestrig", als "zurück in die fünfziger Jahre" abgetan (und dabei verschwiegen, daß wir uns Zuständen der dreißigerJahre annähern).
3. Die Verelendung in industriekapitalistischen Nachtwächterstaaten, die entbehrungsreichen Opfer im (Ersten) Weltkrieg der autoritären Obrigkeitsstaaten, die verheerende Massenarbeitslosigkeit im Umfeld der kapitalistischen Weltwirtschaftskrise von 1929 (die in Mitteleuropa von einer Restaurierung des autoritären Staates begleitet war), die verhängnisvolle Rolle unkontrollierter privater Wirtschaftsmacht bei der Aufpäppelung antidemokratischer faschistischer Bewegungen riefen (nicht nur) in der Arbeiter/innenbewegung das Bestreben sowohl nach demokratisch-politischer Regulierung der Wirtschaft als auch nach öffentlichem Eigentum in der Wirtschaft selbst hervor. Begünstigt wurden diese Bestrebungen durch die Notwendigkeit des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg.
Unternehmungen der (demokratisierten) Öffentlichen Hand sollten zusammen mit Genossenschaften und gewerkschaftlichen Eigenbetrieben einen großen gemeinwirtschaftlichen Bereich konstituieren. Er sollte auch der Durchsetzung der Wirtschaftsdemokratie und damit der Annäherung an die Utopie von der Selbstverwirklichung der arbeitenden Menschen dienen. Durch die Teilnahme an wirtschaftlichen Entscheidungen sollten sie sich gegenseitig Einsichten in Zusammenhänge vermitteln und schrittweise die Fähigkeit entwickeln, einzelmenschliche Entfaltungsbedürfnisse, betriebliche Erfordernisse sowie gesellschaftlich Wünschenswertes aufeinander abzustimmen und dadurch Notwendiges schöpferisch zu vollbringen. Eine Demokratisierung der Wirtschaft sollte auch die angemessene Berücksichtigung der Interessen der arbeitenden Menschen an erfüllender Arbeit für alle auf sicheren Arbeitsplätzen und gegen ausreichendes Einkommen gewährleisten.
Selbst wenn diese Utopie nur von wenigen und nur selten klar formuliert wurde, so schlug sie, durch die leidvollen Erfahrungen des Faschismus hindurch lebendig geblieben und vielen die Kraft zum Widerstand gegeben habend, nun doch als ausgleichende Gegenbewegung zur überwundenen Schreckensherrschaft in den Erwartungen und Handlungen von vielen durch.
4. Aber die Schaffung eines großen öffentlichen Sektors in der österreichischen Wirtschaft gelang wesentlich wegen grundsätzlich entgegengesetzter, handfester Interessen von Kapitalanlegern. In der Stunde Null des Jahres 1945 war privates Kapital in Österreich zu schwach, um jene Vermögenswerte sicherzustellen, die vom nationalsozialistischen Deutschen Reich übriggeblieben waren und Gegenstand alliierter, vor allem sowjetischer Wiedergutmachungsforderungen zu werden drohten. Da mußte schon ein politischer Akt herhalten, um diese Unternehmen und Betriebe in öffentliches Eigentum zu übernehmen und sie wieder funktionstüchtig zu machen.
Die Verstaatlichung in Österreich war also mit unterschiedlichen Erwartungen der gesellschaftlich-politischen Kräfte verbunden, die sie gemeinsam beschlossen hatten.
Dazu kam, daß der Marshall-Plan unter anderem auch darauf abzielte, das Wiederaufleben einer kapitalistischen Wirtschaft in den beteiligten Ländern (darunter Österreich) zu gewährleisten. Staatlich-politischer Wiederaufbau auf kapitalistischer Grundlage war die Voraussetzung dafür, daß überschüssiges Kapital aus den USA in verschiedener Form in Westeuropa investiert wurde.
Was Österreich anlangt, kam dem Bereich der verstaatlichten Unternehmen für die Sicherung der wirtschaftlichen Grundfunktionen seiner Volkswirtschaft allergrößte Bedeutung zu. Die Grundstoffindustrie subventionierte durch ihre Preiszurückhaltung vor allem die private Finalindustrie und trug auf diese Weise zum Funktionieren der kapitalistischen Wirtschaft bei. Damit wirkte sie maßgeblich an der Erfüllung der Voraussetzungen für die Teilnahme am Marshall-Plan mit.
5. Unbeschadet ihrer Nützlichkeit für das private Kapital bot Österreichs Verstaatlichte, wenn sie unter die Kompetenz von SPÖ-Regierungsmitgliedern gekommen war, Ansätze zur Verwirklichung von Utopie. Sie versuchte soziale Neuerungen beim Verhältnis zwischen Management und Belegschaft beziehungsweise Betriebsräten, erfüllte Pionierfunktion bei der Ausgestaltung der Mitbestimmung und praktizierte zeitweise eine Beteiligung der Belegschaften am betrieblichen Ertrag. Dies alles waren mustergültige, durch entsprechende Leistungen zustandegebrachte soziale Standards, die eigentlich auch in der privaten Wirtschaft durchgesetzt werden hätten sollen. Statt dessen galt ihre Denunzierung als "Privilegien" als "schick", um dadurch umso leichter in der gesamten Wirtschaft die Lage der unselbständig Beschäftigten zugunsten jener der Kapitaleigentümer verschlechtern zu können.
Die Verstaatlichte war überhaupt das Instrument für die Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und blieb bis weit in die achtziger Jahre hinein das Rückgrat der zufriedenstellenden österreichischen Arbeitsmarktsituation. Selbst als auch sie dann zum Personalabbau gezwungen wurde, schuf sie das beispielgebende Modell der Arbeitsstiftung und praktizierte einen wohltuenden Gegensatz zur privaten Wirtschaft. Sie überließ die Gekündigten nicht ihrem Schicksal, sondern stellte ihnen Mittel für Umqualifizierungen und einen Neustart in anderen Berufen zur Verfügung.
Die makroökonomischen Daten zeigen die Auswirkungen der beschäftigungssichernden Funktion der Verstaatlichten auch auf den Prozeß der Kapitalakkumulation in Form einer Umverteilung zugunsten der Arbeitseinkommen. Das dürfte der Hauptgrund für die wachsende Abneigung des privaten Unternehmertums und seiner politischen Vertretung, der ÖVP, gegen die Verstaatlichte gewesen sein, die seit Beginn der achtziger Jahre immer rücksichtsloser eine allgemeine Privatisierung verlangten.
Das trug zum monetaristisch-angebotsorientierten Trend der Wirtschaftswissenschafter bei, mit dem in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre die Wende zum Neoliberalismus eingeleitet worden war. Seine gesellschaftspolitische Stoßrichtung liegt in der Stärkung der Stellung der Kapitaleigentümer und daher in der Zurückdrängung des Einflusses der formaldemokratisch legitimierten Öffentlichkeit (und damit auch der Arbeiter/innenbewegung) auf die Wirtschaft. Diese Wissenschaft stellt sich in den Dienst wirtschaftlicher Eliten und versucht gleichzeitig, ihre Interessengebundenheit durch Vortäuschung vermeintlicher Sachzwänge zu verschleiern. So erfüllt sie mehr und mehr auch ideologische Funktionen zugunsten der Herrschaft des Kapitals.
6. Erleichtert wurde dieses Vorgehen durch die Krise auf dem Stahl-Weltmarkt in den siebziger Jahren. Sie machte allen Stahlproduzenten in den Industriestaaten zu schaffen. Weil aber in Österreich die Stahlproduzenten staatlich waren, wurde diese Krise von der ÖVP und von den Bewußtseinsagenturen des Privatkapitals zu einer Krise der verstaatlichten Unternehmungen (wie sie allerdings auch in der Privatwirtschaft passieren), die diese Denunzierungen erleichterten.
Dieses Gemisch aus Ideologie und Tatsachen reichte aus, um auch in der Arbeiter/innenbewegung ein "Umdenken" zu bewirken. Waren es anfänglich "nur" "Technokraten", die unter dem Eindruck frustrierender Entwicklungen zu einem Nachgeben gegenüber Privatisierungswünschen bereit waren, so machte sich bald auch bei kritischeren Geistern Anpassungsbereitsschaft bemerkbar. Sie äußerte sich in der Phrase "Die Eigentumsfrage ist nicht so wichtig, es kommt vielmehr auf die Entscheidungsverhältnisse an". Diese war bereits in den Diskussionen um das SPÖ-Parteiprogramm von 1978 vereinzelt zu vernehmen und feierte in den Thesen zum (nichtzustandegekommenen) Parteiprogramm 1994 fröhliche Urständ´.
Wenn Reformen der Entscheidungsverhältnisse zu einer Ergebnisverbesserung des Unternehmens führen, dann kommt dies den Eigentümern zugute. Daher ist es nicht unerheblich, wem der Betrieb gehört, ob nur wenigen (die sich auf Kosten der vielen in diesem Betrieb Beschäftigen sowie mit Hilfe der Käufer/innen seiner Produkte oder Dienstleistungen Vorteile verschaffen) oder einer durch demokratische Strukturen repräsentierten Öffentlichkeit.
Umgekehrt nützt es einer demokratischen Öffentlichkeit nichts, wenn sie private Betriebe in ihr Eigentum übernimmt, die durch ineffiziente Entscheidungsverhältnisse sanierungsbedürftig geworden sind, weil sonst durch die Schließung massenhafter Arbeitsplatzverlust oder regionale Entvölkerung droht. Hier bliebe eine Änderung bloß des Eigentumscharakters folgenlos, wäre sie nicht mit einer entsprechenden Reform der Entscheidungsverhältnisse verbunden.
7. Welche Bedeutung die Eigentumsfrage in Wirklichkeit hat, belegen die umfangreichen Privatisierungen, nachdem es gelungen war, den "Staat als den schlechtesten Unternehmer, den es gibt" hinzustellen. Wenn es tatsächlich nur darauf angekommen wäre, die Effizienz öffentlichen Unternehmenseigentums zu sichern, dann hätten es Strukturreformen und andere organisatorische Maßnahmen auch getan. So aber wurden die Privatisierung als Allheilmittel gegen das behauptete grundsätzliche Ungenügen öffentlichen Wirtschaftens gepriesen und eine allgemeine Animosität gegenüber allem Öffentlichen angeheizt. Dadurch soll der gesellschaftlichen Mehrheit ihr eigenes Interesse madig gemacht werden. Diese Animosität färbt auch auf die in der Öffentlichkeit enthaltenen demokratischen Strukturen ab und begünstigt auf ihre Weise eine erhöhte Anfälligkeit für rechtspopulistische und antidemokratische Strömungen.
Auch der Private ist grundsätzlich kein besserer Unternehmer als die Öffentliche Hand, wie die Insolvenzstatistiken des Kreditschutzverbandes von 1870 belegen. Die Insolvenzursachen, die im Unternehmer selbst begründet liegen (Fahrlässigkeit, Fehler im betrieblichen Bereich, Persönliches Verschulden und Kapitalmangel), nahmen von 1990 bis 1996 von 75 auf 82 Prozent aller Ursachen zu (und lagen dazwischen dreimal bei 85 Prozent). Diese statistischen Befunde sind zwar kein Beweis für die grundsätzliche Unmöglichkeit privaten Wirtschaftens (auch wenn private Unternehmensinsolvenzen in zahlreichen Industrieländern neue Höchstwerte erreicht haben), ziehen aber nichtsdestoweniger Folgekosten (Inkassoverlust, Ausfälle von Abgaben und Steuern, Arbeitsplätzeverluste) nach sich, für die ebenfalls die Allgemeinheit aufkommen muß.
Das gilt auch für die (Re-)Privatisierung schlechthin. Ihre Nützlichkeit wird mit dem für die Verbraucher/innen resultierenden Preisvorteil argumentiert, wenn ein staatliches Monopol abgeschafft wird und Wettbewerb mehrerer Anbieter Platz greift. In der Tat kommt es unmittelbar nach solchen Maßnahmen zu oft beträchtlichen Verbilligungen. In der allgemeinen Euphorie darüber werden aber einige Ungereimtheiten übersehen. Das Monopol wird meisten nur durch ein Oligopol ersetzt, dessen Teilnehmer sich durch einen rigiden Preiskampf darin gut zu positionieren suchen, ehe sich das Oligopol verfestigt. Bis dahin geht der Preisvorteil jedenfalls zu Lasten der Beschäftigten sowie zu Lasten der Allgemeinheit (und damit auch der Verbraucher/innen). Ganz abgesehen davon, daß die Preise nicht nur die Kosten des Betriebs decken, sondern auch die Renditen privater Investoren gewährleisten müssen.
Das wird mit Kündigungen, Zurückstutzung sozialer Standards, Erhöhung des Leistungsdrucks und Zunahme nichtdaseinssichernder Arbeitsverhältnisse bezahlt. Die daraus resultierenden Folgekosten für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und von Armut erhöhen den öffentlichen Finanzbedarf und gehen als Steuern zu Lasten der Allgemeinheit und damit zu Lasten aller Verbraucher/innen (oder schlagen bei "Sparpaketen" als weitere Verschärfung sozialer Spannungen zu Buche). Die Verbilligung beruht meistens auf Leistungsstandardisierungen, die die Versorgungsbedürfnisse entlegenerer Regionen oder benachtteiligter Bevölkerungsgruppen vernachlässigen, um die sich bislang die Öffentliche Hand gekümmert hat. Die Erfahrungen mit privatisierten ehemals öffentlichen Verkehrsnetzen in England (wo schließlich sogar konservative Abgeordnete vor der Privatisierung der Briefpost zurückschreckten) geben davon Zeugnis und belegen, daß durch Privatisierung die behauptete Funktionsverbesserung nicht erzielt wird.
Doch inzwischen hat es sich als unerheblich herausgestellt, ob öffentliche oder gemeinwirtschaftliche Unternehmen ineffizient oder erfolgreich sind, privatisiert werden muß auf jeden Fall! Wenn man ihnen nicht ihre Ineffizienz vorwerfen kann, dann eben ihren Erfolg, wie das Beispiel Creditanstalt zeigt. Es ist zugleich ein Lehrstück über die nach wie vor bestehende Schwäche des privaten Kapitals in Österreich. Hätte es nicht eine gemeinwirtschaftliche Bank mit öffentlicher Haftungsgarantie gegeben, dann wäre ein Vorzeigestück öffentlichen Unternehmenseigentums an ein Konsortium mit ausländischer Mehrheit gegangen! Die auch von Teilen der ÖVP erhobene Forderung nach Erhalt eines "österreichischen Kerns" bei "Schlüsselunternehmen läuft also auf eine Unverzichtbarkeit der Öffentlichen Hand beziehungsweise der Gemeinwirtschaft für die wirtschaftlichen Strukturen Österreichs hinaus.
Das Beispiel illustriert darüber hinaus, wie sich die euphorisch herbeigelobte Privatisierung mittlerweile gegen jene zu richten droht, die sie aus politischen Vorteilserwägungen propagieren zu müssen glauben. Sie wirkt sich nämlich auch auf das weitere Feld der Gemeinwirtschaft aus (von dem die Öffentliche Wirtschaft nur ein Teil ist). Darin betätigen sich nicht nur Unternehmungen der Arbeiter/innenbewegung, sondern auch solche der bäuerlichen und gewerblichen Wirtschaft. So rief beispielsweise die Forderung nach einem Rückzug der Gemeinden aus den Sparkassen (erhoben von der ÖVP anläßlich der Übernahme der Creditanstalt durch die Bank Austria) neben einem Protest des Sparkassenverbandes auch einen solchen von ÖVP-Bürgermeistern hervor.
8. Daß die Entscheidungsverhältnisse von der Eigentumsfrage nicht zu trennen sind, belegen auch die bisher feststellbaren Folgen der Privatisierung: Eine drastische Verschlechterung der Beschäftigungslage mit Verfestigung der Tendenz zu massenhafter Langzeit- und Sockelarbeitslosigkeit. Der Personalabbau in privatisierten Betrieben führte in vielen Fällen auch zu einem Unterschreiten der für die Freistellung von BetriebsrätInnen maßgeblichen Beschäftigenzahl, wodurch sich die betriebliche Interessenvertretung verschlechtert.
Ganz abgesehen davon, daß sich allgemein Enttäuschung und Resignation breitmachen, die sich auf den gewerkschaftlichen Organisationsgrad und die Tätigkeit von BetriebsrätInnen nachteilig auswirken. Das Mitbestimmungspotential geht zurück, die Durchsetzung der Interessen der arbeitenden Menschen gelingt immer schwerer. Die Organisationen der Arbeiter/innenbewegung geraten dadurch weiter in Mißkredit, obwohl angesichts dieser Entwicklung gerade ihre Stärkung dringend erforderlich ist. Das alles nützt Kapitaleigentümern. Damit einher geht eine ungeheure Zunahme der Schieflage bei den Einkommensverhältnissen: Seit dem Jahr 1976 haben die Besitzeinkommen doppelt soviel zugenommen wie die Bruttolöhne. das Auseinanderklaffen dieser "Entwicklungsschere" nahm ab dem Jahr 1990 besonders zu. Diese Schieflage überträgt sich auf die Lebensverhältnisse: Die Zahl der unter der Armutsgrenze Lebenden erreichte rund 700.000, die Zahl jener, die knapp darüber leben, ist kaum geringer. Fast ein Fünftel der Bevölkerung unseres Landes, das sich zu den zehn reichsten Ländern der Welt rechnet, ist von Armut betroffen. Der Reichtum häuft sich bei nur weniger als einem Zehntel an.
9. Nicht "der Staat" an sich ist ungenügend oder versagt, sondern die Besitzenden und Vermögenden versagen dem Staat als (wie auch immer zu kritisierender) öffentlich-demokratischer Gemeinschaftseinrichtung aller Staatsbürger/innen ihre Unterstützung. Sie bedienen sich seiner als Instrument, um durch Druck auf Regierungen und Parlamente Sparbudgets durchsetzen, deren Wirkung darin besteht, Leistungen zugunsten sozial Schwächeren einzufrieren, zu verkürzen, ganz zu streichen.
Budgetsanierung durch Ausgabenkürzung (statt durch Einnahmensteigerung) bedeutet eine Verringerung der finanziellen Manövriermasse, mit denen die Öffentliche Hand ihre Aufgaben der Umverteilung, der Beständighaltung des Wirtschaftskreislaufs und der Sicherung der Massenloyalität erfüllen kann. Zugleich bedeutet das eine Verkleinerung jenes Teils des gesellschaftlichen Mehrprodukts, über den durch formaldemokratisch legitimierte Vertreter/innen der Bevölkerung entschieden wird, zugunsten der Versorgung ohnedies schon Begüterte mit öffentlich begünstigten Renditen zu verfremden.
10. Der Staat ist nicht Selbstzweck wie das Private! Es geht um die bestmögliche Versorgung aller Menschen mit Gütern und Dienstleistungen auf der Grundlage von Demokratie, Gleichheit und Solidarität. Dafür bietet ein demokratisierter (und zu demokratisierender) Bereich des Öffentlichen wichtige Voraussetzungen. Wie ungenügend auch immer, gewährleistet er besser als demokratielose, nicht-öffentliche Einrichtungen eine Berücksichtigung der Interessen der (bislang benachteiligten) Mehrheit und verhindert, daß sich menschliche Belange auf bloße Marktbeziehungen verkürzen. Die durch den Neoliberalismus eingeleitete Gleichstellung von öffentlich und privat in der Wirtschaft ist kurzschlüssig. Die Öffentliche Hand als demokratisch legitimierte Gemeinschaftseinrichtung aller Staatsbürger/innen, als Repräsentantin der Allgemeinheit, soll mit Gruppen von Staatsbürger/inne/n (Wirtschaftstreibenden), die nur ihre Sonderinteressen (häufig zu Lasten der Allgemeinheit) verfolgen, auf eine Stufe gestellt und zur Konkurrenz mit ihnen gezwungen werden! Wie soll sich das ausgehen, ohne das sonst so viel beschworene Allgemeininteresse zu verletzen (ohne noch fragen, wer das Allgemeininteresse formuliert)?
Statt dessen bedarf es der Verbesserungen öffentlicher Strukturen, des Ausbaus von Teilnahmemöglichkeiten für die Betroffenen, organisatorische Maßnahme für rationelleren Mitteleinsatz zwecks der Wirksamkeitssteigerung ihrer Aufgabenerfülung bei Versorgung, Bedarfsdeckung und Dienstleistung zugunsten der Allgemeinheit, also vor allem für jene, deren Einkommen nicht ausreicht, um der allesbeglückenden Versprechungen der Marktwirtschaft teilhaftig zu werden.
Der Verächtlichmachung des Politischen (die ja eigentlich das Demokratische meint) muß entgegengetreten werden. Die Parteien sind wichtige Elemente der politischen Kultur eines Landes, sie artikulieren auf politische Weise gesellschaftliche Interessen der in ihnen Organisierten sowie der sie unterstützenden Wähler/innen. Es ist daher legitim, wenn sie um Einflußnahme auf die Wirkungsweise der Öffentlichen Hand bemüht sind.
Das Schlagwort von der "Parteibuchwirtschaft" hat mittlerweile dazu geführt, daß sich Parteien schamvoll bezichtigen, Parteien zu sein, anstatt sich dazu zu bekennen, um politischen Einfluß zur Durchsetzung gesellschaftlicher Interessen zu ringen. Es bedarf wieder des Mutes, die Interessenwahrnehmung als handlungsleitenden Beweggrund einzubekennen und so das Politische seines ideologischen Schleiers als bloße Folge des mechanischen Ablaufs wirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten zu enthüllen.
Es ist ein Widersinn, das Politische anzuzweifeln und zugleich "BürgerInnenbeteiligung" zu propagieren, die ja wieder auf eine Organisierung von Einzelwesen zur Interessendurchsetzung hinausläuft. Parteien haben für sozial Schwache mehr Bedeutung als für wirtschaftlich Mächtige. Sie ersetzen für sie das fehlende Kapital, stellen als Organisation ein "Kapital höherer Ordnung" dar. Angesichts des Schlagworts von der Parteienverdrossenheit" ist nach der möglichen Alternative zu fragen: Honoratiorenparlament (das es vor dem allgemeinen Wahlrecht gab) oder Rätedemokratie (die immer dann auftrat, wenn es die Mächtigen zu bunt getrieben hatten und ihre Herrschaft zusammengebrochen war)?
Bei aller Notwendigkeit, die Demokratisierung des Politischen weiter voranzutreiben, muß Demokratisierung doch darüber hinausgehen und auch die Wirtschaft selbst erfassen. Es geht nicht bloß um eine Stärkung des öffentlichen Sektors, sondern um den (Wieder-)Ausbau der Gemeinwirtschaft, also des Genossenschaftswesens, der Gegenseitigkeitsvereine und anderen Non-Profit-Organisationen, und um einen Ausbau demokratischer Elemente in der Wirtschaft. Das ist eine notwendige, allein jedoch keine hinlängliche Voraussetzung dafür, daß die Lebensinteressen der gesellschaftlichen Mehrheit wieder stärker berücksichtigt werden.
Der Zusammenbruch von Konsum Österreich ist für die Arbeiter/innenbewegung eine umso schmerzlichere Niederlage, als er durchaus auf eigene Fehler und nicht auf die "Ungunst der Verhältnisse" zurückzuführen ist (wenngleich Fehler auch darin bestehen, auf die Ungunst der Verhältnisse nicht entsprechend zu reagieren). Daß politische Gegner und wirtschaftliche Gegenspieler diese Pleite zu ihren Gunsten ausschlachten, darf nicht verwundern.
Da nützt es auch nichts, daß nach wie vor Konsumgenossenschaften bestehen, die erfolgreich arbeiten. Es wird ebenfalls nicht thematisiert, daß auch Genossenschaften aus anderen Bereichen (wie der Landwirtschaft) ihre Probleme haben. Niemand, dem das Genossenschaftswesen am Herzen liegt, sollte sich über diese Schwierigkeiten, sondern eine Neuformierung des Genossenschaftswesens unterstützen.
Entfremdung entspringt daraus, daß den Arbeitenden die Einflußnahme auf das Ergebnis ihrer Arbeit verwehrt bleibt. Das hat fehlende Identifikation und mangelnde Motivation zur Folge. Dieser "Sinnkrise" will privates Kapitaleigentum dadurch abhelfen, daß es durch Sanktionen oder Leistungsanreize den Beschäftigten von außen etwas beizubringen versucht, was sich in ihnen nicht entfalten kann.
Auch der Gemeinwirtschaftsbereich kämpft mit solchen Problemen, die angesichts der vor sich gehenden Privatisierung zunehmen. Eine zusätzliche Gefahr stellt die Einstellung dar, "was allen gehört, gehört niemandem". Hierarchisierung und Bürokratisierung verstellen den Weg zum Ausbau demokratischer Strukturen, durch die Teilnahmemöglichkeit für alle Interessierten an unternehmerischen und wirtschaftlichen Entscheidungen verbessert werden könnte.
Es geht nicht um die Alternative "Staat oder privat", sondern um die Verbindung "mehr demokratische Öffentlichkeit und mehr Gesellschaft" und damit um mehr gemeinsam wahrgenommene gesellschaftliche Verantwortung füreinander. Wien, am 31. Oktober 1997
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