8. Themenkonferenz

am 15. Oktober 1998


Vielfalt statt Einfalt - Vom Nutzen der AusländerInnenintegration

Seit den 70er Jahren wurden gezielt Ausländer nach Österreich geholt. Seit Beginn der 80er Jahre haben diese auch ihre im Herkunftsland verbliebenen Familienmitglieder nach Österreich geholt oder eigene Familien bei uns aufgebaut.

Die gegenseitige Beeinflussung von unterschiedlichen Völkern und Kulturen ist Bestandteil unserer Geschichte. Aktuelle Beispiele sind nicht nur die international verbreitete "Jeans" (ursprünglich eine Arbeitshose für Goldgräber und Schwerarbeiter in den USA), die Pop-Musik und vorher schon Rock´n Roll oder Jazz, die Einrichtungs- und Wohnkultur aus Skandinavien, die Esskultur wie z.B. griechisches Tsatsiki, italienische Pizza, chinesische Frühlingsrollen, indische Reisgerichte, türkische Döner Kebab usw. Nicht zu vergessen sind die vielen italienischen Künstler und Handwerker, die vor allem während der Renaissancezeit in Wien waren, denen viele Wiener Bauten ihr prächtiges Aussehen verdanken. Diese kulturelle Vielfalt bereichert unser Leben und wird von vielen als angenehm empfunden.

Der Aufstieg Wiens zur Millionenstadt wäre ohne Zuwanderer nicht möglich gewesen; sie sicherten um 1900 den Aufschwung der österreichischen Bundesländer zur Industriegesellschaft. Wer von "zu vielen" AusländerInnen spricht, täuscht vor, dass es eine objektiv messbare Grösse für "Überfremdung" gibt. Viele Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen bestreiten die "Messbarkeit".

Der Begriff "Überfremdung" ist eindeutig rassistisch geprägt und dem Vokabular des Nationalsozialismus entlehnt. In diesem Zusammenhang werden Begriffe wie "Flut", "Lawine" oder "Schwemme" benutzt, die unterschwellig "Gefahr" signalisieren sollen. Diese Begriffe transportieren und verstärken Vorurteile und Fremdenfeindlichkeit und zielen darauf ab, irrationale Ängste zu mobilisieren. Eben weil "Überfremdung" ein dermaßen schillernder Begriff ist, erfolgt auch hier so oft an Stelle einer sachbezogenen Auseinandersetzung die Flucht in die Phrase.

Das Schlagwort vom "vollen Boot" - während der Zeit des Nationalsozialismus als Begründung, die aus Deutschland flüchtenden Juden, in der Schweiz nicht aufnehmen zu können - erfreute und erfreut sich auch noch heute besonderer Beliebtheit; die höchst differenzierte Gruppe der AusländerInnen, nämlich Gastarbeiter, politisch Verfolgte, MigrantInnen, all das wird hier unterschiedslos zusammengemischt.

Unsere Zeit mit ihrem raschen Wechsel von Wirtschaftslagen, Trends und Modeströmungen sind für Menschen in einer mißlichen Situation oder in sozialer Randlage verunsichernd. Das machen sich rechtsextreme Gruppen zunutze, sprechen das Gefühl von Unsicherheit/Identitätsschwäche bewußt an und bieten trügerischen Halt durch starke Sprüche bzw. ausländerfeindliche Parolen. Dadurch kann ein Klima geschaffen werden, in dem auch demokratische Gruppen "unter Druck" geraten und zu opportunistischer Anpassung an rechtsextreme Schlagworte neigen können. In der Folge unterdrückt das auch die an sich gerechtfertigte und notwendige Artikulation sozialer Betroffenheit, die für jede freie politische Diskussion und Willensbildung unerläßlich ist.

Derzeit macht sich auch das gebrochene Verhältnis der Österreicher und Österreicherinnen zu ihrer jüngsten Geschichte bemerkbar. Der in der Nazizeit betriebene Zwang zur Eindeutschung perfektionierte deutschnationale Strömungen, die bereits während der Monarchie entstanden waren und verhindert bis heute eine unbefangene Wiederaufnahme der früheren Integrationserfahrungen. Allein zwischen 1890 und 1910 war nämlich die Bevölkerung Wiens durch Zuzug von 1,4 auf 2,1 Millionen Einwohner und Einwohnerinnen angewachsen. Bloß in den Familiennamen, der österreichischen Großstädte vor allem, sind diese Vorgänge noch präsent.


Zur gesellschaftlichen Situation der ausländischen Mitbürger und Mitbürgerinnen

Die ausländischen MitbürgerInnen wohnen räumlich sehr ungleich verteilt und sind insbesondere in Ballungsräumen auf bestimmte Bezirke konzentriert. Hier sind es oft bestimmte Wohnviertel bzw. Häuser, wo sehr viele AusländerInnen auf einem Fleck anzutreffen sind. Hauptursache für diese ungleiche Verteilung, d.h. Konzentration der GastarbeiterInnen, ist die Tatsache, daß sie anderswo keine für sie erschwingliche Wohnung gefunden haben. In spekulativer Absicht führen bestimmte HauseigentümerInnen sogar absichtlich den Eindruck eines desolaten und abbruchreifen Hauses herbei, um ÖsterreicherInnen zu verdrängen, sodaß in der Folge durch Absiedelung der AusländerInnen ein wenig ertragreicher Altbau durch einen lukrativen Neubau ersetzt werden kann.

Es ist jedoch falsch, den AusländerInnen Fatalismus oder Vernachlässigung ihrer Wohnungen zu unterstellen. Vielmehr wurde vom Institut für Höhere Studien in Wien ermittelt, dass mehr als jeder zweite GastarbeiterInnenhaushalt Geld, Arbeitsleistungen oder Aufwendungen anderer Art in die Wohnung investierte; wenn sie HauptmieterInnen sind, gilt das sogar für zwei von drei GastarbeiterInnenhaushalten.

Weitere Ursachen für die ungleiche Verteilung sind die Unterbringung der GastarbeiterInnen durch ihre Firma in Massenunterkünften; der Zusammenhang zu Großfamilien; Abwehrhaltung der eingesessenen Mieter und Mieterinnen gegen den Zuzug von AusländerInnen.

Das Hauptproblem der GastarbeiterInnen kann auf folgende Formel gebracht werden: sie zahlen viel Geld für kleine, schlecht ausgestattete Wohnungen. Weiters wird die rechtliche Unkenntnis der GastarbeiterInnen ausgenützt durch WohnungsvermittlerInnen bzw. Hausverwaltungen, welche unerlaubte sowie überhöhte Zahlungen an Provision, Vermittlungsgebühr, Ablösen, Zins, Betriebskosten, Möbelbenützungsgebühr etc. eintreiben. Verstärkt ist zu beobachten, daß selbst HauseigentümerInnen das Mietengesetz durch Vergabe von Wohnungen als Untermiete umgehen und überhöhte Mieten einstreifen.

Die Probleme der SchülerInnen in den Volks- und Hauptschulen (u.a. Erlernen der deutschen Sprache in Wort und Schrift) treten verstärkt in Erscheinung, wenn Kinder aus einem anderen Sprach- und Kulturkreis einbezogen sind. Die Idealbedingung, daß ausländische Kinder die im Familienkreis vorherrschende Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen, wenn sie unser Schulsystem durchlaufen, ist leider nur sehr selten gegeben. Daher sind weitere Initiativen–wie z.B. Team–Teaching und polikulturelle Gruppen mit muttersprachlicher Betreuung–notwendig, um die erwünschte Integration der Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache nicht zu gefährden.

GastarbeiterInnen wurden und werden vornehmlich für solche Arbeitsplätze angeworben, wofür andere ArbeitnehmerInnen nicht zur Verfügung stehen bzw. diese Arbeit nicht leisten wollen, weil diese Tätigkeit mit geringem Sozialprestige verbunden sind und auch schlecht entlohnt werden. Am höchsten ist der AusländerInnenanteil im Bauwesen, Gaststättenwesen, in der Metallverarbeitung bzw. im Handel, Reinigung, Nahrungsmittelerzeugung, Textilerzeugung und Holzverarbeitung sowie in Krankenhäusern.

Es wird vielfach behauptet, daß AusländerInnen dem österreichischen Steuerzahler und der österreichischen Steuerzahlerin zu viel kosten. Dagegen beziffert eine ExpertInnenschätzung Mitte der 90er Jahre den Unterschied der Einzahlungen von und Auszahlungen an GastarbeiterInnen in die Arbeitslosenversicherung kam demnach den ÖsterreicherInnen zugute. Außerdem gibt es noch Einzahlungen der GastarbeiterInnen in das allgemeine Steueraufkommen, welches beispielsweise für Mietzinsbeihilfe, Wohnbeihilfe, geförderte Wohnungen, Sozialhilfe etc. verwendet wird. Solche Leistungen der staatlichen Umverteilung sind nur ÖsterreicherInnen vorbehalten.

Diese Gegebenheiten wurden von ExpertInnen der Arbeitsmarktverwaltung wie folgt resümiert: In allen Zweigen der Sozialversicherung kann davon ausgegangen werden, daß ausländische Arbeitskräfte mehr an Beiträgen leisten, als sie jemals dafür Leistungen in Anspruch nehmen.


Integration statt Assimilation

Unser Rechtsstaat garantiert allen StaatsbürgerInnen Rechte und legt ihnen Pflichten auf. AusländerInnen dagegen, die generell durch fremdenpolizeiliche Gesetze erfaßt werden, haben im Unterschied zu uns ÖsterreicherInnen vorwiegend Pflichten zu beachten. Eine Überwindung der rechtlichen Schranken ist derzeit nur durch Einbürgerung möglich. Diese rechtliche Maßnahme kann dem einbürgerungswilligen Ausländer und der einbürgerungswilligen Ausländerin auch wirtschaftliche und andere Nachteile in ihrem Herkunftsland verschaffen, ohne daß dadurch alle Vorbehalte und Diskriminierungen, welche AusländerInnen im Gastland entgegengebracht werden, aufgehoben werden.

Assimilation ist die rigideste Form des Einlebens im Gastland: durch Lösung aller Bindungen an das Herkunftsland und vollständige Übernahme von Sprache, Kultur, Werthaltungen und Lebensformen des Gastlandes, rechtlich abgesichert durch Gewährung des Bürgerrechtes erfolgt eine restlose Einbindung in die neue Heimat. Es sind also sehr hohe Ansprüche vom Assimilationswerber und der -werberin zu erfüllen, dagegen ist der Eigenbeitrag der Eingesessenen zur Assimilation von Zuwanderern eher gering.

Integration ist eine auch für das Gastland anspruchsvollere Form des Zusammenlebens, welche vom Neubürger und von der Neubürgerin geringere Opfer erfordert als die Assimilation. Gleichwohl ist der Erwerb der Sprache, die Anpassung an neue Lebensformen und Arbeitsbedingungen, Adaption der traditionellen Werthaltungen etc. notwendig, insofern ist Integration ohne aktive Veränderung nicht möglich. Hingegen ist nicht die Aufgabe der ethnischen, kulturellen oder religiös begründeten Identität abzuverlangen. Die eingesessene Bevökerung muß ihrerseits hinreichend Toleranz und Offenheit besitzen, um eine integrationswillige Gruppe als Bereicherung zu akzeptieren.

Zur Beurteilung der Integrationsbereitschaft gibt es eine Reihe von Indikatoren: Deutschkenntnisse, vermehrte soziale Kontakte zu ÖsterreicherInnen, Beitritt und Mitarbeit in demokratischen Organisationen wie ÖGB, politischen Parteien oder Vereinen; Normalisierung des Familienlebens durch Einbeziehung der seinerzeit aus ökonomischen Zwängen im Heimatland verbliebene nahe Angehörige oder durch Neugründung einer Familie in Österreich. Die Bereitschaft zur Integration kann nur durch ein Klima der Sicherheit und der Gewährleistung von berechtigten Ansprüchen, welche die AusländerInnen an das Gastland stellen, ermöglicht werden.

Wenn auch nur das kommunale Wahlrecht die gleichberechtige Mitbestimmung der in Österreich lebenden MigrantInnen sicherstellen kann, sind Zuwandererbeiräte ein erster Schritt der Mitsprache von AusländerInnen in kommunalen Angelegenheiten.


Flüchtlinge in Österreich

Generell war Österreich bis in die jüngste Vergangenheit vor allem ein Durchgangsland für Flüchtlinge. Erst seit Ende der 80er Jahre hat sich diese Situation gewandelt, weil aufgrund der politischen Veränderungen, die traditionellen Einwanderungsländer in Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung eine neue Haltung zu dieser Frage suchen. Zu Recht war Österreich nach 1945 stolz, immer wieder zahlreichen Menschen als Zufluchststätte bzw. Transitland zu dienen.

Die Wissenschaftler H. Faßmann und R. Münz führen in ihrem Buch "Einwanderungsland Österreich?" an: "Seit 1992 entscheidet ein eigenes Bundesasylamt über die gestellten Anträge. Nach herrschender Vollzugspraxis werden sie überwiegend im Schnellverfahren abgelehnt. Manche AsylwerberInnen wandern in ein anderes Land weiter. Andere kehren ins Herkunftsland zurück. Von jenen, deren Antrag abgelehnt wird, bleibt allerdings auch ein Teil in Österreich. Dies führte dazu, daß eine neue Gruppe von MigrantInnen stark an Bedeutung gewinnt: die 'De-facto-Flüchtlinge'. Laut Genfer Flüchtlingskonvention und österreichischem Fremdenpolizeigesetz dürfen Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, nicht automatisch in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, wenn dort zwar vor ihrer Ausreise keine unmittelbare, nach ihrer Rückkehr aber sehr wohl die Gefahr einer politischen Verfolgung besteht ('Refoulement-Verbot'). In der Praxis wird darauf jedoch nicht immer Rücksicht genommen."

Die für diesen Politikbereich im Bund und im bevölkerungsstärksten Bundesland hauptsächlich verantwortlichen PolitikerInnen sind SozialdemokratInnen. Es ist deren Aufgabe und Pflicht für eine Vollziehung zu sorgen, die die Würde der Menschen, welcher Nationalität auch immer, respektiert.

Die Betreuung der MigrantInnen darf nicht nur karitativen und religiösen Vereinigungen überlassen werden, sondern es ist diesen Menschen eine ausreichende finanzielle Starthilfe zu gewähren. Darüber hinaus hat die Sozialdemokratie daher ein unmißverständliches Bekenntnis zum Prinzip der Pluralität abzugeben und als Bildungsbewegung eine Bewußtseinsänderung ihrer Mitglieder und SympathisantInnen anzustreben.

Es wäre verhängnisvoll, lebensfeindliche populistische Parteien rechts überholen zu wollen um Wahlen zu gewinnen. SozialdemokratInnen haben mutig für eine Weiterentwicklung des AusländerInnenrechts einzutreten und alles zu unternehmen, die soziale Situation der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verbessern.


Forderungen an die SPÖ

Integration ist kein Luxus, sondern eine lebendige Kraft für Kreativität und Produktivität. Als warnendes Beispiel mögen der zerstörte soziale Zusammenhalt in weiten Zonen der USA, Großbritanniens oder französischer Vorstädte dienen. Nicht nur Unrecht und Leid der Betroffenen, sondern hohe gesellschaftliche Kosten sind die Folgen von Desintegration. In Österreich überwiegt eine destabilisierende, populistische Tendenz nach rechts.

Österreich ist historisch ein Migrationsland, auch nach 1945, erst recht aktuell. Eine offene, kapitalistische Marktwirtschaft zieht Migration nach sich. Grundsätzlich wäre es besser, Kapital, Geld und Produktion zu verteilen statt Menschen. Aber Wohlstandsgefälle, Krisen, Krieg und Verfolgungen verschiedener Art sorgen für einen gewissen, in populistischen Propaganda und Medien stark übertriebenen Migrationsdruck, und Flüchtlinge, für die sich keine Alternativen in dem Kampf- und Unterdrückungsgebieten abzeichnen. Die Initiative der Bundesregierung in der EU-Präsidentschaft, den Schutz für Flüchtlinge zu lockern, unter dem Vorwand der Anpassung an geänderte Umstände setzt den Prozeß vorläufig die Krone auf: Die Chance, mit dem Lichtermeer 1993 eine vernünftige und realistische Migrations- und Flüchtlingspolitik durchzusetzen, wurde vertan. Mit ständigem Schielen auf populistische Stimmungen und Zurückweichen vor rassistischen Tendenzen in Medien, FPÖ und etwa auch bei zuständigen BeamtInnen und Polizeistellen. Eines vor allem wurde verabsäumt: die gesellschaftliche Realität, so wie sie leider ist, darzustellen und Wege aufzuzeigen wie sie sein könnte.

Statt dessen wird großteils stillschweigend akzeptiert, daß AusländerInnen als Sündenböcke mißbraucht werden, daß sich diffuses Unbehagen, Ängste und Orientierungskrisen v.a. an dieser Frage entladen. Die aggressive Projektion auf Fremde und Minderheiten, deren mediale und politische Instrumentalisierung und Manipulation geraten zunehmend außer Kontrolle.

Demgegenüber wird von "anständiger" Politik, von Integration gesprochen, elementare Taten oder klare Haltungen und Positionen fehlen. Der "Miteinander"-Kitsch-Rhetorik sind konkrete Forderungen entgegenzusetzen:


Flüchtlinge, Asyl

Die Vollzugspraxis mit Schnellverfahren und Einheitsbescheiden mit Ablehnungsprämien für Beamte ist menschenrechtswidrig und entsprechend zu ändern, sowie der allgemeine Gebrauch der Schubhaft und die ständige Provokation von "de-facto-Flüchtlingen", die als illegale U-Boote vegetieren müssen.

Unabhängige Instanzen wie Berufungssenate, unter Einbeziehung der NGO´s sind zu stärken.

Eine gesamteuropäische Solidarisierung in der Flüchtlingsfrage ist auf der Basis einer sinnvoll erweiterten Genfer Konvention anzustreben.


Integration von in Österreich lebenden MigrantInnen

Eine "Hausordnung"–demokratischer Grundkonsens: Verfassung, Grundrechte, Menschenrechtskatalog–ist notwendig, aht aber dann fü,r alle Teile zu gelten, nicht nur "Gäste" sondern auch "Gastgeber", mit Rechten und Pflichten.
  1. BürgerInnenrechte, allgemeine Integration
    • "Ombudsmann" bzw. "AusländerInnenbeauftragte" mit effektiven Kompetenzen, Antidiskriminierungsgesetz und Maßnahmen (Ämter, Polizei, Arbeit...).
    • Keine Schubhaftverhängung bei minderjährigen Flüchtlingen
    • Faire Asylverfahren unter Berücksichtigung kinderspezifischer Fluchtgründe
    • Vertretung auf politisch-gesetzlicher Ebene: von aktivem und passivem Wahlrecht bei Interessensvertretungen (AK, ÖGB, etc.) bis zu kommunalem Wahlrecht bei dauernd Ansässigen, erleichterter Zugang zur österreichischen StaatsbürgerInnenschaft, bei Bedarf DoppelstaatsbürgerInnenschaft, besonders für die "2. Generation".
    • Integration in der SPÖ und ÖGB verstärken: Beispielswirkung.
    • Sogenannte "Beiräte" werden als Alibi mißbraucht, wenn nicht effektive Interessensartikulation und -repräsentation garantiert ist.
    • Recht auf Familiengründung und -zusammenführung, freie PartnerInnenwahl für In- und AusländerInnen.

  2. Arbeit und Soziales

    • sozial- und arbeitsrechtliche Gleichstellung, d.h.
    • Beschäftigungsbewilligung automatisch bei bestehender Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltssicherung auch für Familienangehörige nach vernünftiger Frist (max. 3 Jahre).
    • gegen Diskriminierung z.B. bei "Notstandshilfe", was kontraproduktiv zu Ausschluß von Kursen und Förderungen, von "aktiver Arbeitsmarktpolitik" führt.
    • Zugang zu Deutschkursen, Ausbildung und Arbeit speziell für minderjährige Flüchtlinge
    • Einrichten von Clearingstellen für jugendliche Flüchtlinge - spezialisierte Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sie durch fachlich qualifiziertes Personal die nötige Grundversorgung erhalten und ihre rechtliche Situation abklären können.

  3. Wohnen
    • Zugang zum sozialen und kommunalen Wohnbau, da AusländerInnen auch Beiträge und Steuern leisten, sofortige exemplarische Modelle und Betreuung; Belegung leerstehender sozialer und kommunaler Wohnungen.
    • Darüber hinaus Wohnungsbewirtschaftungsgesetz (Zugriff auf länger leerstehende Wohnungen), gesetzliche Bindung der Untermietverträge an "Kategorie"-Hauptmieten, Schlichtungsstelle z.B. für Möblierung als Vorwand für Wuchermieten.

  4. Bildung und Schule

    sind ein wichtiger Hebel für die Integration im Rahmen eines beiderseitigen interkulturellen Austausches.

    • Daher Förderung und Hilfe beim Erlernen von sprachlicher Kompetenz: Deutsch und Herkunftssprache, sowie Fremdsprachen. Aber nicht: Mißbrauch als Schikane bei Einbürgerung.
    • Verstärkung des interkulturellen Lernens durch BegleitlehrerInnen und -programme für alle SchülerInnen.
    • Verstärkte Förderung der Aktivierung der Erwachsenenbildung und kultureller Vereine und Projekte (statt de-facto-Lähmung des Wiener Integrationsbeirats, dagegen positive Beispiele aus Graz, Linz, etc.).
    • Auch Vermittlung des kulturellen Konsens, der in demokratischer Gesellschaft pluralistisch und de facto plurikulturell ist: gegen Mißbrauch durch Auferlegen von idiotisierender "Heimatkunde", die auch besonders für InländerInnen eine Zumutung ist ("liab i mei Hoamat"..."wia a Hunderl sein Herrn"). Daher dialogische, diskutierende offene Formen, wie sonst im politischen und gesellschaftlichen Leben auch (zu erstreben).
    • Daher: Förderung von Kindergartenplätzen, Vorschulgruppen mit Angeboten für Eltern für kostenlose Sprach- und Kulturkurse.
    • Zugang zu höherer Bildung und neuen Qualifikationen, Technologien und Fremdsprachen ist für In- wie AusländerInnen verstärkt zu fördern.
    • Spezielle Förderungsprogramme für Frauen und Mädchen aus traditionalistischen Kulturen.
    • Förderung von multifunktionalen Service- und Kulturzentren als regionale Integrationszentren, wo Aktivitäten gebündelt, mit Publikationen, Zeitungen, expressiven Kultur- sowie Sozialprojekten.

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